Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vetter Kleinförderbänder GmbH, Stand: 29.03.2018


Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folgenden auch: „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Vetter Kleinförderbänder GmbH (im Folgenden auch: „wir“, „uns“, „unsere“ etc.) mit Unternehmern. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung stehen und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unsere AGB sind jedoch nicht anwendbar, soweit im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.

I. Angebot, Angebotsunterlagen, Preis
  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Unser Angebot und alle dazugehörigen Unterlagen (z.B. Muster, Abbildungen, Funktionsbeschreibungen, Ablichtungen etc.) ist nur innerhalb technisch üblicher Toleranzen maßgebend.
  2. Unsere Preise verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders angeboten – in Euro rein netto, und ohne eventuelle Kosten für Verpackung, Transport, Fracht, Montage, Aufstellung, Umsatzsteuer, Zoll, Versicherung.
  3. An Planungen, Zeichnungen, Skizzen und anderen Unterlagen, die von uns zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns unser Eigentum und unsere geistigen Eigentumsrechte (letztere soweit bestehend) uneingeschränkt vor.
II. Ausschließliche Geltung unserer AGB
  1. Alle uns angebotenen oder gestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden abgelehnt.
  2. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Geschäftsbedingungen eine Leistung vorbehaltlos ausführen, entgegennehmen oder bezahlen.
  3. Es gelten ausschließlich die AGB der Vetter Kleinförderbänder GmbH, es sei denn, fremde allgemeine Geschäftsbedingungen (z.B. des Bestellers, Zulieferers, Dienstleisters etc.) wurden von uns ausdrücklich anerkannt
III. Zahlung
  1. Zahlungen sind an uns kostenfrei und in einem Betrag in Höhe des Rechnungsendbetrages zu leisten.
  2. Zur Aufrechnung mit unserer Forderung ist der Besteller nur befugt, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
IV. Lieferung und Gefahrtragung
  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist unsere Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
  2. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware ab unserem Werk auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn der Versand und die Aufstellung von uns besorgt wird.
  3. Bei etwaiger Rücknahme der von uns gelieferten Ware trägt der Besteller ebenfalls die Transportgefahr.
V. Unverbindlichkeit von Lieferterminen und Rücktritt bei Lieferproblemen

Wir geben grundsätzlich nur unverbindliche Liefertermine bzw. Lieferfristen an. Ist stattdessen ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, so gilt, wenn Ereignisse außerhalb der Sphäre der Vetter Kleinförderbänder GmbH die Ausführung der Bestellung verzögern, und die von uns nicht zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, nicht zu vertretende Engpässe im Material- bzw. Rohstoffnachschub und sonstige Lieferprobleme, Montagebehinderungen, rechtliche Hindernisse etc.):

  1. Kann die Bestellung nicht termin- bzw. fristgerecht ausgeführt werden, so informieren wir den Besteller hierüber unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief).
  2. Wir sind zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, wenn die Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstattet wird.
VI. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
  2. Der Besteller ist bereits vor dem Eigentumsübergang berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Besteller an uns bereits jetzt die künftige Kaufpreisforderung ab, die aufgrund der Weiterveräußerung gegenüber dem Dritten entsteht. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Besteller mit der Zahlung des Erwerbspreises in Verzug gerät.
  3. Der Besteller ist bereits vor Eigentumsübergang befugt, eine Verarbeitung, untrennbare Verbindung mit anderen Gegenständen oder Umbildung der gelieferten Ware vorzunehmen. Dies erfolgt stets für uns. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen, jeweils zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung oder untrennbare Verbindung entstandene Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für unter Vorbehalt gelieferte Waren.
  4. Der Besteller ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, eine Veräußerung, jeden Zugriff eines Dritten auf die Ware (bspw. bei Pfändung, sonstigem Besitzverlust) und etwaige Beschädigungen uns in Textform (z.B. per E-Mail, Telefax oder Brief) unverzüglich mitzuteilen.
  5. Der Besteller ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, die Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten aus technischen Gründen erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten unverzüglich durchzuführen.
  6. Wir verpflichten uns, nach entsprechendem Hinweis des Bestellers in Textform die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns.
  7. Gerät der Besteller mit seinen Pflichten in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VII. Haftungsbegrenzung

Wir haften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • für die Verletzung von sogenannten Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die den Inhalt des Vertrages prägen, oder deren Verletzung den Zweck des Vertrages gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf,
  • wenn wegen Fehlern der gelieferten Ware eine Haftung für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen nach dem Produkthaftungsgesetz begründet würde.
VIII. Zurückbehaltungsrecht, Vorleistungspflicht

Wir können unsere Leistungen ganz oder teilweise zurückbehalten, bis der Besteller seine Leistungszusage(n) aus der laufenden Geschäftsverbindung vollständig erfüllt hat, unabhängig davon, ob eine Konnexität zwischen den Leistungen besteht, und unabhängig davon, ob die Leistungszusagen in einem einheitlichen Vertrag oder in mehreren Verträgen gegeben wurden. Insoweit ist der Besteller zur Vorleistung verpflichtet.


IX. Datenschutz
  1. Wir verwenden Datenverarbeitungsanlagen zur Abwicklung der Bestellung. Um eine Bestellung zu erfüllen, kann außerdem die Weitergabe von Daten an Dritte erforderlich sein. Wir beachten dabei die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
  2. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zur Abwicklung der Bestellung (auch soweit diese personenbezogen sind) zu.
  3. Ihm steht das Recht aus jederzeitigem Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
X. Schlussbestimmungen
  1. Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (auch „CSIG“ oder „UN-Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
  3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
  4. Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches rechtliches Sondervermögen, so vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis die Zuständigkeit des für den Geschäftssitz der Vetter Kleinförderbänder GmbH zuständigen Gerichts.

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