Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 19.02.2024

Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folgenden auch: „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Vetter Kleinförderbänder GmbH (im Folgenden auch: „wir“, „uns“, „unsere“ etc.) mit Unternehmern. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung stehen und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unsere AGB sind jedoch nicht anwendbar, soweit im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.

I. Angebot, Angebotsunterlagen, Preis

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Unser Angebot und alle dazugehörigen Unterlagen (z.B. Muster, Abbildungen, Funktionsbeschreibungen, Ablichtungen etc.) ist nur innerhalb technisch üblicher Toleranzen maßgebend.

  2. Unsere Preise verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders angeboten – in Euro rein netto, und ohne eventuelle Kosten für Verpackung, Transport, Fracht, Montage, Aufstellung, Umsatzsteuer, Zoll, Versicherung.

  3. An Planungen, Zeichnungen, Skizzen und anderen Unterlagen, die von uns zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns unser Eigentum und unsere geistigen Eigentumsrechte (letztere soweit bestehend) uneingeschränkt vor.

II. Ausschließliche Geltung unserer AGB

  1. Alle uns angebotenen oder gestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden abgelehnt.

  2. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Geschäftsbedingungen eine Leistung vorbehaltlos ausführen, entgegennehmen oder bezahlen.

  3. Es gelten ausschließlich die AGB der Vetter Kleinförderbänder GmbH, es sei denn, fremde allgemeine Geschäftsbedingungen (z.B. des Bestellers, Zulieferers, Dienstleisters etc.) wurden von uns ausdrücklich anerkannt

III. Vertragsabschluss

  1. Durch Angebot und Annahme kommt ein verbindlicher Vertrag zustande („Bestellung“). Insbesondere falls unser Kunde (nachfolgend auch: „Besteller“) nach Vertragsabschluss die Bestellung ohne rechtlichen Grund stornieren will (bspw. aufgrund von nachträglicher Umdisponierung) ist dies kein ausreichender Grund zur Lösung von der Bestellung. Wir können, müssen aber nicht, eine solche rechtsgrundlose Stornierung zum Anlass nehmen, ein bepreistes Aufhebungsangebot zu unterbreiten.

  2. Für den Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nicht anderes vereinbart ist.

IV. Zahlung

  1. Zahlungen sind an uns kostenfrei und in einem Betrag in Höhe des Rechnungsendbetrages zu leisten.

  2. Zur Aufrechnung mit unserer Forderung ist der Besteller nur befugt, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.

V. Lieferung und Gefahrtragung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist unsere Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

  2. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware ab unserem Werk auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn der Versand und die Aufstellung von uns besorgt wird.

  3. Bei etwaiger Rücknahme der von uns gelieferten Ware trägt der Besteller ebenfalls die Transportgefahr.

VI. Unverbindlichkeit von Lieferterminen und Rücktritt bei Lieferproblemen

Wir geben grundsätzlich nur unverbindliche Liefertermine bzw. Lieferfristen an. Ist stattdessen ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, so gilt, wenn Ereignisse außerhalb der Sphäre der Vetter Kleinförderbänder GmbH die Ausführung der Bestellung verzögern, und die von uns nicht zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, nicht zu vertretende Engpässe im Material- bzw. Rohstoffnachschub und sonstige Lieferprobleme, Montagebehinderungen, rechtliche Hindernisse etc.):

  1. Kann die Bestellung nicht termin- bzw. fristgerecht ausgeführt werden, so informieren wir den Besteller hierüber unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief).

  2. Wir sind zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, wenn die Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstattet wird.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

  2. Der Besteller ist bereits vor dem Eigentumsübergang berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Besteller an uns bereits jetzt die künftige Kaufpreisforderung ab, die aufgrund der Weiterveräußerung gegenüber dem Dritten entsteht. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Besteller mit der Zahlung des Erwerbspreises in Verzug gerät.

  3. Der Besteller ist bereits vor Eigentumsübergang befugt, eine Verarbeitung, untrennbare Verbindung mit anderen Gegenständen oder Umbildung der gelieferten Ware vorzunehmen. Dies erfolgt stets für uns. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen, jeweils zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung oder untrennbare Verbindung entstandene Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für unter Vorbehalt gelieferte Waren.

  4. Der Besteller ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, eine Veräußerung, jeden Zugriff eines Dritten auf die Ware (bspw. bei Pfändung, sonstigem Besitzverlust) und etwaige Beschädigungen uns in Textform (z.B. per E-Mail, Telefax oder Brief) unverzüglich mitzuteilen.

  5. Der Besteller ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, die Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten aus technischen Gründen erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten unverzüglich durchzuführen.

  6. Wir verpflichten uns, nach entsprechendem Hinweis des Bestellers in Textform die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns.

  7. Gerät der Besteller mit seinen Pflichten in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

VIII. Beschaffenheit unserer Leistung

  1. Wir stellen das bestellte Kleinförderband nach den Spezifikationen her, die durch Angebot und Annahme ausdrücklich vereinbart sind. Unsere Leistung entspricht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie den in der Bestellung ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen entspricht (im Folgenden auch „vereinbarte Spezifikationen“), und soweit keine Spezifikationen ausdrücklich vereinbart sind, sind die Spezifikationen vereinbart, die in unserem zum Zeitpunkt unserer auf den Vertragsabschluss gerichteten Erklärung gültigen Produktkatalog angegeben sind, z.B. Maße, Fertigungstoleranzen, Material, besondere Eignungen eines Kleinförderbandes etc. Aussagen Dritter über unsere Kleinförderbänder sind nicht Bestandteil der vereinbarten Spezifikationen.

  2. Soweit nicht anders vereinbart, werden unsere Kleinförderbänder nur für den üblichen industriellen Einsatz als Kleinförderband hergestellt (nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung). Die Eignung zu anderen Verwendungsmöglichkeiten ist nur geschuldet, wenn die anderen Verwendungsmöglichkeiten ausdrücklich vereinbart wurden oder bestellter Leistungsbestandteil sind (wie bspw. besondere Materialanforderungen, besonderer Staubschutz, besondere Temperaturresistenz, besondere Schwingungsresistenz oder sonstige außergewöhnliche Umgebungsanforderungen, besondere Eignungen wie Pharma- bzw. Medikamenteneignung, Lebensmitteleignung, besondere Funktionen wie bspw. Durchlichtungseinheit, Bildverarbeitungseignung, Mikrotechnikeignung etc.).

  3. Soweit unsere Kleinförderbänder Software enthalten, wird diese Software in der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Version geliefert (z.B. die Firmware-Version von Microcontrollern). Softwareupdates erfolgen nicht. Eine andere Beschaffenheit unserer Leistung wird insoweit nicht geschuldet.

  4. Weitergehenden objektiven Anforderungen muss unsere Leistung nur genügen, soweit uns über die Leistung vor oder bei der Bestellung angegeben wurde, dass sie bestimmten objektiven Anforderungen genügt, oder dies durch zwingendes Recht vorgegeben ist.

  5. Am Einsatzort des Kleinförderbandes ist dessen Montage erforderlich, wofür eine Verschraubungsmöglichkeit (Profilnut) vorgesehen ist, weiter ist der Anschluss an eine externe, spezifikationsgemäße Energieversorgung erforderlich und auch der Anschluss an einen externen Sollwertgeber ist notwendig, der weiter auch für die Steuerung des Kleinförderbandes programmiert werden muss. Ein Sollwertgeber ist nicht im Lieferumfang enthalten, es sei denn, ein Sollwertgeber wurde bestellt.

  6. Wir liefern eine Montageanleitung, die sich an zur Montage fachkundiges Personal richtet. Die Montage durch uns ist nur dann im Lieferumfang enthalten, wenn sie ausdrücklich bestellt wurde.

  7. Wir haften nicht für Schäden an Kleinförderbändern, die durch natürliche Abnutzung, Verschleiß, ungeeignete, unsachgemäße oder nicht vertragsgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung (z.B. Übersteuerung eines Kleinförderbandes durch Programmierung oder Softwaretuning) oder sonst unsachgemäße Änderung, Nachbesserung oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte, vom Kunden beigestellte Materialien oder Werkzeuge, oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

IX. Gewährleistung, Sachmangel

  1. Die Gewährleistung für etwaige Sach- oder Rechtsmängel unserer Leistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, unbeschadet der Rechte aus Garantien, falls und soweit solche erteilt wurden.

  2. Grundlage der Gewährleistung sind zuerst die vereinbarten Spezifikationen unserer Leistung, und soweit diese nicht aussagekräftig sind, alle unsere Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.

  3. Mängelansprüche des Bestellers bestehen jedoch nur, soweit der Besteller seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Da unsere Kleinförderbänder erst nach Montage und Programmierung einsatzbereit sind, ist die Untersuchung außerdem unmittelbar vor dieser weiteren Verarbeitung eines Kleinförderbandes vorzunehmen. Eine schriftliche Anzeige mit konkreter Beschreibung des Mangels an uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Schriftlich anzuzeigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von vierzehn Arbeitstagen ab Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der Mängel. Für den Fall, dass der Besteller seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen oder rechtzeitigen Untersuchung und/oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung unsererseits für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Da unsere Kleinförderbänder montiert und programmiert werden müssen, gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Nichteinhaltung bzw. Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenkundig wurde. Für diesen Fall stehen dem Besteller keine Ansprüche auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten zu.

  4. Vor einer Rücksendung mangelhafter Ware an uns hat der Kunde diese Ware auf eigene Kosten auszubauen. Auch sonstige beim Kunden entstehende Kosten, insbesondere die Kosten für den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache, trägt dieser selbst.

  5. Wir sind berechtigt, den angezeigten Mangel zu prüfen. Dazu sind uns insbesondere beschädigte Ware und soweit noch vorhanden ihre Verpackung zur Inspektion zur Verfügung zu stellen und unsere (Rück-)Fragen bzgl. des angezeigten Mangels, vorausgegangener Montage, Betrieb und Änderungen an Substanz bzw. ggf. Software des Kleinförderbandes zu beantworten.

  6. Unbeschadet unserer weitergehenden Ansprüche hat der Besteller im Falle einer unberechtigten Mängelrüge uns die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen Die uns zu erstattenden Aufwendungen umfassen in diesem Fall insbesondere Arbeitszeit, Material und Verpackung.

  7. Die Haftung für Schäden aus Betriebsstillstand und für Schäden aus entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.

X. Haftungsbegrenzung

  1. Wir haften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
    • für die Verletzung von sogenannten Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die den Inhalt des Vertrages prägen, oder deren Verletzung den Zweck des Vertrages gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf,
    • für die Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistiges Verschweigen von Mängeln. Verschuldensunabhängige Gewährleistungsansprüche (z.B. aufgrund der Lieferung einer mangelhaften Sache) bleiben unberührt.
    • für die Haftung nach anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

    In diesen Fällen haften wir somit auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


  2. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung, keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, sowie eine garantierte Beschaffenheit oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz nicht betroffen ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  3. Eine weitergehende Haftung für Schadensersatzansprüche, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, einschließlich eines Begleit- oder Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Verzugsschäden.
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  5. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  6. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

XI. Verjährung

Sämtliche Mängelansprüche des Bestellers mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware an den Besteller. Für Ersatzware und die Nachbesserung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung bzw. Erbringung, sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist für die Ware. Von dieser Verjährungsregelung bleiben Regelungen bezüglich einer etwa kürzeren Lebensdauer der Ware im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung unberührt.

XII. Zurückbehaltungsrecht, Vorleistungspflicht

Wir können unsere Leistungen ganz oder teilweise zurückbehalten, bis der Besteller seine Leistungszusage(n) aus der laufenden Geschäftsverbindung vollständig erfüllt hat, unabhängig davon, ob eine Konnexität zwischen den Leistungen besteht, und unabhängig davon, ob die Leistungszusagen in einem einheitlichen Vertrag oder in mehreren Verträgen gegeben wurden. Insoweit ist der Besteller zur Vorleistung verpflichtet.


XIII. Datenschutz

  1. Wir verwenden Datenverarbeitungsanlagen zur Abwicklung der Bestellung. Um eine Bestellung zu erfüllen, kann außerdem die Weitergabe von Daten an Dritte erforderlich sein. Es gelten dabei die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

  2. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zur Abwicklung der Bestellung (auch soweit diese personenbezogen sind) zu.

  3. Ihm steht das Recht aus jederzeitigem Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Vertragssprache ist Deutsch.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (auch „CSIG“ oder „UN-Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

  3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.

  4. Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches rechtliches Sondervermögen, so vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis die Zuständigkeit des für den Geschäftssitz der Vetter Kleinförderbänder GmbH zuständigen Gerichts.

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